Gefährdungsbeurteilung / Analyse

Der berufliche Alltag kann Gefährdungen und Belastungen mit sich bringen, die die Gesundheit negativ beeinflussen. 

Diese gilt es zu beseitigen oder zumindest die Risiken zu minimieren. 

Dazu müssen Sie die Gefährdungen und Belastungen kennen und einschätzen können. 

Eine systematisch durchgeführte Gefährdungsbeurteilung macht deutlich, wo, in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Handlungsbedarf besteht. 

Die Gefährdungsbeurteilung ist Führungsinstrument und Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. 

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen. 

Die "Grundsätze der Prävention" sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100-001 detaillierter beschrieben.

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Die Aufgaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können an fachkundige Personen übertragen werden. 

Der Auftrag muss schriftlich erfolgen und Verantwortungsbereiche und Befugnisse konkret definieren. 

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt allerdings immer bei der Unternehmensleitung.


Gefährdungen für die Gesundheit können zum Beispiel von Gefahrstoffen, Infektionserregern oder Maschinen und Geräten am Arbeitsplatz ausgehen.

In erster Linie sollen Gefährdungen und Belastungen beseitigt werden.

Verbleibende Risiken müssen minimiert werden.

Gefährliche Stoffe oder Arbeitsverfahren sollten durch weniger gefährliche ersetzt werden. Verbleibende Risiken müssen vorrangig durch technische und organisatorische, notfalls durch persönliche Schutzmaßnahmen minimiert werden.

Schutzmaßnahmen festlegen, 
wie zu Beispiel:

Technische Maßnahmen:
Bestehende Gefährdungen und Belastungen können durch technische Vorrichtungen abgeschirmt werden, sodass die Beschäftigen mit der Gefahrenquelle nicht in Berührung kommen.

Organisatorische Maßnahmen: Gestalten Sie Arbeitsorganisation, Abläufe und Arbeitszeiten so, dass möglichst wenige Personen mit den Gefährdungen und Belastungen in Berührung kommen oder die Beschäftigten diesen möglichst wenig ausgesetzt sind.

Persönliche Maßnahmen: Als letztes Mittel schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Schutzausrüstung und Schutzkleidung.