

Evakuierungsübungen (auch Räumungsübungen) tragen dazu bei, dass die Nutzer von Gebäuden oder Anlagen in der Lage sind, diese im Brandfall oder bei anderen Notlagen sicher und zügig zu verlassen. Wichtiges Ziel ist außerdem, dass die Evakuierung so strukturiert abläuft, dass nach Möglichkeit die Vollständigkeit eindeutig festgestellt und so die risikoreiche Suche nach vermissten Personen vermieden wird. Evakuierungsübungen sind, wenn sie im realen Betrieb ablaufen, mit einer unvermeidlichen Betriebsstörung verbunden und können auch zu Unfall- und Haftungsrisiken führen. Sie müssen daher sorgfältig geplant und sinnvoll durchgeführt werden.
Evakuierungsübungen werden für bestimmte Gebäude baurechtlich vorgeschrieben, wenn es aufgrund der Art des Gebäudes (z. B. Größe, bauliche Besonderheiten) oder Art der Nutzung erforderlich ist, z. B. bei Schulen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, oder Pflegeeinrichtungen.


Konkrete Vorgaben und Arbeitshilfen finden sich in DGUV-I 205-033 "Alarmierung und Evakuierung".

Beide Begriffe werden verwendet, wenn davon die Rede ist, dass Menschen in einem Gefahrenfall einen Bereich oder ein Gebäude umgehend verlassen müssen. Vom sprachlichen Gesichtspunkt aus bezieht sich der Begriff „Räumung“ auf die Menschen, die z. B. ein Gebäude verlassen, also räumen. Der Begriff Evakuierung bezieht sich auf den Bereich oder das Gebäude, das komplett geleert, also evakuiert werden muss. Demnach ist es nicht korrekt, wenn davon gesprochen wird, dass Menschen evakuiert werden.
In der DGUV-I 205-033 wird darauf hingewiesen, dass der Begriff "Räumung" eher im Bereich der öffentlichen Sicherheit (z. B. Polizeirecht) Verwendung findet und dass im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Begriff "Evakuierung" etabliert werden soll.
Lernziele bzw. Ergebnisse einer solchen Übung beziehen sich v. a. auf folgende Fragen:
